Ziele:
- innere und äußere Sicherheit Deutschlands
- Unabhängigkeit Deutschlands
- Ruhe und Gleichgewicht Europas
- Unverletzbarkeit Deutschlands
Zusammensetzung:
- Fürsten und freie Städte Deutschlands
- Preußen (Teile des ehemaligen Deutschen Reiches)
- Österreich (Teile des ehemaligen Deutschen Reiches)
- Dänemark (Holstein)
- Niederlande (Luxemburg)
Organisation:
- Bundestag
- die Mandate stammten aus jedem Mitgliedsstaat
- erklärt Bundeskrieg
- schließt Verträge
- sichert innere Ordnung
- schlichtet Streit
- Bundesheer
- Österreich hatte den Vorsitz inne
- jeder durfte Vorschläge für Anträge machen
Rechte und Pflichten der Mitgliedsstaaten:
- Bundesakte erhalten
- Deutschland schützen
- parteiisch für Deutschland sein
- Streitereien unter den Mitgliedern im Bundestag schlichten und nicht kriegerisch
- für jeden Staat eine eigene Erfassung erstellen (sollte vom Bundestag überwacht werden)
- den Untertanen gewisse Rechte garantieren
- die Verfassung sollte mit der Bundesakte vereinbar sein
- freie Äußerung durfte den Deutschen Bund nicht schädigen
- Kontingente für das Bundesheer bereitstellen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen